Schiedspersonen
Nicht bei jeder Streitigkeit muss gleich das Gericht angerufen werden.
In vielen Fällen kann durch die Vermittlung einer Schiedsperson eine Einigung erzielt werden. Mit wenigen Ausnahmen vorgeschrieben ist die Beteiligung der Schiedsperson dann, wenn Privatklage vor dem Strafgericht erhoben werden soll. Der Privatklage muss ein Sühneversuch vorangehen, in dem die Schiedsperson versucht, einen Vergleich zwischen den Parteien herbeizuführen.
Durch das Landesschlichtungsgesetz (LSchlG) vom 10.09.2008 wird bestimmt, dass in den Bereichen der nachbarrechtlichen Streitigkeiten und der Streitigkeiten über Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre eine Klageerhebung erst nach der Durchführung des obligatorischen Schlichtungsverfahrens zulässig ist.
Diese Schlichtungsverfahren werden von den nach der Schiedsamtsordnung bestellten Schiedspersonen oder von anderen Gütestellen durchgeführt. Aus dem Verzeichnis der Schiedspersonen des Amtsgerichts ersehen Sie, welche Schiedsperson für Ihren Wohnort zuständig ist.
Verbandsgemeinde: Nordpfälzer Land, 67806 Rockenhausen
Rufnummer: 06361 4510
Schiedsperson: Manfred Sohn
Stellvertreter: Horst Fiscus
Verbandsgemeinde: 67722 Winnweiler
Rufnummer: 06302 6020
Schiedsperson: Hubert Weismann
Stellvertreterin: Doris Damnitz
Verbandsgemeinde: 67307 Göllheim
Rufnummer: 06351 49090
Schiedsperson: Steffen Antweiler
Stellvertreter: Thomas Peter
Verbandsgemeinde: 67292 Kirchheimbolanden
Rufnummer: 06352 40040
Schiedsperson: Daniel Dreißigacker
Stellvertreterin: Bettina Kulling
Verbandsgemeinde: 67304 Eisenberg
Rufnummer: 06351 4070
Schiedsperson: Erwin Knoth
Stellvertreterin: Gudrun Salewski
Näheres über die Sprechzeiten der Schiedsperson erfahren Sie bei Ihrer Verbandsgemeindeverwaltung.